Geschlechterbenachteiligung ist anachronistisch, es gibt keine Alternative zur Gleichberechtigung.
Tatsächlich hat sich schon viel getan, auch im Unterhaltsrecht. Hier allerdings mehr auf dem Papier als in der Rechtsprechung. Das muss sich ändern!
Seit Anfang 2017 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Es wollte Anreize dafür schaffen, dass sich getrennte Eltern die Kinderbetreuung teilen und dadurch beide den Freiraum erhalten, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Auch das Bundesgericht sprach sich jüngst in zwei Urteilen klar für dieses Modell der alternierenden Obhut aus. Es muss gewährt werden, es sei denn, zwingende und plausible Gründe sprechen dagegen.
Die Realität sieht anders aus. Einer aktuellen Studie zufolge haben 13.000 Kinder (10 % aller Trennungskinder) keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil – in 90 % der Fälle zum Vater. Im Streitfall wird weiterhin oft der Mutter der grössere Anteil der Kinderbetreuung und dem Vater der grössere Anteil der Erwerbsarbeit zugeteilt. Offenkundig interpretieren die Gerichte die Rechtsprechung des Bundesgerichts nach den in den letzten 40 Jahren für richtig befundenen und gesellschaftlich gelebten Strukturen.
Das ruft jetzt auch die Politik auf den Plan: SP und FDP wollen eine offene Diskussion und fordern als Basis dafür genauere Zahlen, denn die fehlen bisher. Im Zweifel müsse die alternierende Obhut gesetzlich festgeschrieben werden, um auch im Sinne der Altersvorsorge gesellschaftliche Veränderungen zu erreichen. Offenbar vergessen viele, dass es eben nicht reicht, sich am Ende des Berufslebens um die Altersvorsorge zu kümmern: Wenn der Winter kommt, ist es zu spät, um Vorräte anzulegen. Die alternierende Obhut ermöglicht, wie auch das Schweizer Bundesgericht klargestellt hat, beiden Elternteilen zu arbeiten, vorzusorgen und der Altersarmut vorzubeugen.
In der Praxis der Trennungsberatung werden die Probleme täglich sichtbar: Nicht selten müssen Väter um eine zeitgemässe Rollenverteilung kämpfen, Vollzeit arbeiten und dazu die Kinder 50 % betreuen. Angestrebte Modelle, in denen beide Seiten nach einer Trennung gleich viel arbeiten und die Kinder hälftig betreuen, erfahren oft Widerstand oder werden nach veralteten Denkmustern juristisch erfolgreich bekämpft. Das ist nicht die Gleichberechtigung, die wir bei trennpunkt meinen, wenn wir von fairer Trennung oder Scheidung sprechen. Unser Ansatz ist die Diskussion und Einigung, bevor Dritte über die Betreuungsfragen entscheiden.
Im Idealfall regeln Paare übrigens von Anfang an ihren gemeinsamen Alltag so, dass sie Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit gleichgewichtig untereinander aufteilen. Das hat ganz unabhängig vom Trennungsrisiko viele Vorteile, nicht zuletzt bleiben beide Partner „arbeitsmarktfähig“ für die Zeit nach den Kindern, und beide erwirtschaften in der Regel Pensionskassen- und AHV-Rücklagen für die Sicherheit im Alter – letzteres wiegt zumindest zum Teil die Fremdbetreuungskosten auf. Kommt es zu einer Trennung, werden – auch im Sinne der Gleichberechtigung – die Kinderbetreuung ebenso wie das Geldverdienen gerechter auf beide Parteien verteilt. So entstehen weniger finanzielle Abhängigkeiten und zu klärende Ungleichheiten. Und wir sind davon überzeugt: Auch ohne Trennung, in einer funktionierenden Beziehung, führt diese Rollenverteilung langfristig zu mehr Zufriedenheit auf beiden Seiten.
Wie so oft gilt auch hier: Gleichberechtigung ist keine Einbahnstrasse, sie gilt für Frauen wie Männer, für Mütter wie Väter. Es ist Zeit zu handeln. Gut, wenn die Politik das auch so sieht.
trennpunkt zeigt Ihnen bei der Erstellung einer Scheidungskonvention auch auf, wie Sie nach der Trennung die Kindesbetreuung sinnvoll im Sinne der Kinder regeln können. www.trennpunkt.ch

