Die meisten Paare begründen in der Zeit des Zusammenlebens Eigentum und Vermögen, das irgendwann weiterzugeben ist. Wer Erbe ist, steht im Gesetzt. Es lässt aber Raum für eine individuelle Vorsorge. Sollen diese Ansprüche auf Erbschaften und deren Verteilung im Ernstfall vom Gesetz abweichend gehandhabt werden, muss dies durch rechtzeitige und verbindliche Regelung sichergestellt werden.

Wer Vorkehrungen für den Todesfall treffen möchte, sieht sich mit vielen Fachausdrücken konfrontiert. Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erben, Pflichtteile, Erbvorbezug, Wunschvormund für die Kinder und vieles mehr. Grössere Erbvorbezüge an einzelne Erben können den Familienfrieden gefährden und Erbstreitigkeiten provozieren. Wir klären auf und helfen, Ihre Familie so abzusichern, wie Sie sich das vorstellen.

Wir sind für Sie da

Wir arbeiten schweizweit – hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aargau, Zug und Graubünden. Termine sind nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich.

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Geht die Dschunke unter, ist der Hai zur Stelle.

 

– aus Indochina

Reden wir über Ihre Situation.

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