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Was wäre wenn… Ein Gedankenspiel zum Güterstand.

Führt Gütertrennung zu mehr Eigenverantwortung in der Ehe? Wäre eine Gesetzesänderung wünschenswert? Wer könnte profitieren?


Paare, die heiraten, sollten sich über den Güterstand ihrer Ehe Gedanken machen. Dieser regelt auch, wie welche Vermögenswerte im Fall einer Scheidung oder eines Todesfalls des einen Ehegatten aufgeteilt werden.

Die Schweiz kennt grundsätzlich drei verschiedene Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Was unterscheidet diese zusammengefasst? Vorweg – die Gelder betreffend Pensionskasse und AHV werden in allen drei Güterständen rechtlich gleichbehandelt. Der Errungenschaftsbeteiligung unterstehen die Ehegatten automatisch und ohne Ehevertrag. Sie setzt sich zusammen aus dem Eigengut (Vermögenswerte, die einem Ehegatten bereits zu Beginn der Ehe gehörten oder ihm später durch Erbgang, Schenkung oder dergleichen zufielen) und der Errungenschaft – das sind alle Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet wurden.

Die Gütergemeinschaft kann durch den Abschluss eines Ehevertrags vereinbart werden. Sie vereinigt das bereits vorhandene Vermögen und die Zuwächse während der Ehe zu einem Gesamtgut. Im Gegensatz zur Errungenschaftsbeteiligung gehört das Gesamtgut beiden Ehegatten ungeteilt – im Falle einer Scheidung wird dieses einfach halbiert.

Und dann gibt es die Gütertrennung. Sie kann ebenfalls mittels eines Ehevertrags gewählt werden. Die Vermögenswerte und Schulden der Ehegatten bleiben vollständig voneinander getrennt. Natürlich kann der eine den anderen finanziell unterstützen, man kann gemeinsame Kassen oder Konten einrichten, in die einer mehr als der andere einzahlt, und das alles kann in einem Ehevertrag geregelt werden. Aber es wird im Todes- oder Trennungsfall nicht aufgerechnet.

Die Gütertrennung wirkt auf den ersten Blick egoistisch. Wer weniger verdient, profitiert nicht vom Mehrverdienst des anderen (Ausnahme: Gelder aus Pensionskasse und AHV). Gerecht wirkt das zumindest dann nicht, wenn der geringere Verdienst auf einer vereinbarten oder wie auch immer zugewiesenen Rollenverteilung basiert: Werden die Kinder nicht alternierende betreut, kann in der Regel die Partei, welche diese mehr betreut, nur eingeschränkt arbeiten, verschafft dem anderen aber Freiräume, um beruflich weiterzukommen.

Es gibt aber auch eine Kehrseite der vermeintlich gerechteren Errungenschaft: Für den weniger arbeitenden kann sie wie eine Hängematte wirken, in der es sich bequem zurücklehnen lässt. Und das gilt aufgrund der immer noch vorherrschenden Rollenverteilung in der Schweiz mehrheitlich für Frauen, die entsprechend ihre berufliche Weiterentwicklung oft vernachlässigen. Im Trennungsfall führt das zu heftigen Auseinandersetzungen um den Unterhalt.

Wir stellen uns die Frage, was sich wohl in unserer Gesellschaft verändern würden, wenn die Gesetzgebung die Gütertrennung als Regelfall verankern würde, und dies sogar inkl. der Vorsorgegelder aus Pensionskasse und AHV? Welche Konsequenzen hätte das in der Realität für den in Art. 163͵ Abs. 1 ZGB formulierten Grundsatz „Die Ehegatten sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie“? Wie würden sich die Ehegatten wohl organisieren, wenn es im Falle einer Scheidung keine Aufteilung von Errungenschaft sowie Splittung der Vorsorgegelder mehr gäbe? Würde dann mehr in Eheverträge investiert, und wer würde dann die Initiative dazu ergreifen – eher die Männer oder die Frauen? Würde dann weniger geheiratet? Oder weniger geschieden? Über was würde man dann bei Scheidungen noch streiten können?

Das ist kein Plädoyer für „jeder ist sich selbst am nächsten“. Aber es ergeben sich aus unserer Praxiserfahrung wichtige Impulse aus diesem Gedankenspiel. Wir erleben immer wieder, dass sich vor allem Frauen während der Ehe in eine berufliche Sackgasse hineinmanövriert haben. Sie sind oft weniger arbeitsmarktfähig und leben ihren Lebensstandard abhängig vom Gehalt und der Altersvorsorge des Ehemannes. Wenn von Anfang an klar wäre, dass beide Seite in ihre Unabhängigkeit und Arbeitsmarktfähigkeit investieren müssen, entstünden viele Probleme erst gar nicht.

Wir raten ganz unabhängig vom Güterstand dazu, vorab – am besten sogar in Eheverträgen – festzulegen, wozu beide Seiten in diesem Sinne verpflichtet sind. Denn das Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Und es gibt beiden Parteien ein gutes Gefühl, wenn jede in der Lage ist, die Familie aus eigenen Kräften über Wasser zu halten. Das Band, das diese Ehen und Beziehungen dauerhaft zusammenhält, ist dann jedenfalls nicht die drohende Abhängigkeit vom anderen, sondern idealerweise Liebe und Zuneigung.

trennpunkt hilft Ihnen, mit individuellen praxisnahen Eheverträgen eine verlässliche Basis für eine gemeinsame Zukunft – und eventuell auch die Zeit danach – zu legen.

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