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Gleichberechtigung 2020: Wer ist im Abseits?

Nach dem Ende der Apartheid in Südafrika kam es in Teilen der Gesellschaft zur sogenannten „Affirmative Action“. Das sind gesellschaftspolitische Maßnahmen, die der gesellschaftlichen Benachteiligung sozialer Gruppen durch gezielte Vorteilsgewährung entgegenwirken sollen. Das kann bestehende Diskriminierung durch neue, entgegengesetzte Diskriminierung ersetzen. Findet man dieses Phänomen auch bei der Geschlechtergleichstellung? Es gibt Aspekte, die diesen Eindruck erhärten.

Studien belegen, dass in der Schweiz nach wie vor die Rollenbilder klar umrissen sind: Frauen sehen sich als hauptverantwortlich für die Kinder, Männer als Haupternährer. Diese Rollen werden auch wechselseitig voneinander erwartet und gesetzlich zementiert: Was bei unserem nördlichen Nachbarn Elternzeit heißt, ist in der Schweiz „Mutterschaftsurlaub“ – Väter dürfen auf zwei Wochen Babypausenanspruch hoffen.

Beispiel Unterhaltsrecht: Im Streitfall orientiert man sich immer noch oft am alten „Standardmodell“: Der Mutter wird mehr von der Kinderbetreuung und dem Vater mehr von der Erwerbsarbeit zugeteilt. Viele Väter zeigen sich von der Umsetzung der im Jahr 2017 neu geregelten Vorschriften enttäuscht und empfinden sie sogar als diskriminierend. Aus Sicht der Gleichberechtigung ist es durchaus nachvollziehbar, dass Man(n) sich fragt, weshalb im Falle einer Trennung/Scheidung nicht automatisch die alternierende Obhut angewendet wird. Wäre das nicht Gleichberechtigung? Stellt diese doch langfristig eine Win- Win-Lösung für das Kind, für die Mütter, für die Väter und auch den Staat dar.

Wie weit der Weg zu einer wirklich fairen, weil alle Lebensbereiche betreffenden Gleichberechtigung in unserem Land noch ist, zeigt sich auch im Alltag: Wenn ein Vater sein Baby im Restaurant wickeln will, sucht er meist vergeblich nach einem Wickeltisch, denn der ist meist immer noch in der Damen-Toilette untergebracht. Gehen Männer unter der Woche mit ihrem Nachwuchs zum Babyschwimmen, zum Kinderturnen oder in die Krabbelgruppe, sind sie dort Exoten. Entscheiden sie sich bei der Frage, wer zu Hause bleibt – das ist schon wegen der hohen Kosten der „Fremdbetreuung“ (noch so ein verräterisches schweizerisches Wort) oft nötig – für den Part des Hausmannes, wird das oft irritiert zur Kenntnis genommen. Mit dem muss ja wohl etwas nicht stimmen…

Es bleibt noch viel zu tun, denn bedeutet faire Gleichberechtigung schlussendlich nicht für Frauen wie Männer die gleichen Rechte und Pflichten? Woran klemmt es, dass in der Schweiz dieses Thema in der Gesellschaft nicht wirklich ankommt?

trennpunkt zeigt Ihnen bei der Erstellung einer Scheidungskonvention auch auf, wie Sie nach der Trennung die Kindesbetreuung sinnvoll im Sinne der Kinder regeln können. www.trennpunkt.ch

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