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Trennung ohne Scheidung – eine Alternative

Die Ehetrennung nach Art. 117 ZGB kann eine Option sein, die Einbussen einer Splittung der Pensionskasse im Alter nicht hinnehmen zu müssen und trotzdem geklärt neue Wege zu gehen.

Die Menschen werden immer älter, bleiben länger gesund – und entscheiden sich häufiger auch im Alter noch, ihr Leben zu ändern und die/den langjährige/n Ehepartner/in zu verlassen. Gleichzeitig sind im Alter die Gestaltungsmöglichkeiten gerade hinsichtlich der Altersversorgung gering, weil schlicht die Zeit dafür fehlt. Wer sich im hohen Alter noch scheiden lässt, muss oft Einbussen in Kauf nehmen. Und im Alter bestehen häufig höhere „moralische“ Hürden gegenüber einer Scheidung. So betrachtet kann es sinnvoll sein, wenn gemeinsam eine Lösung vereinbart wird, ohne erb- und vorsorgerechtliche Ansprüche zu verlieren. Das ermöglicht die Ehetrennung gemäss Art. 117 ZGB - eine dauerhafte Trennung, ohne jedoch den letzten Schritt der Scheidung zu vollziehen.

Anders als die Regelung des Getrenntlebens im Eheschutzverfahren ist die Ehetrennung im Sinne von Art. 117 ZGB nicht als Scheidungsvorbereitung gedacht, sondern als Scheidungsersatz. Sie hat für die Ehegatten aufgrund der direkt angeordneten Gütertrennung den Vorteil, ihre finanziellen Verflechtungen aufzuheben, nicht aber gegenseitig auf erbrechtliche und vorsorgerechtliche Absicherungen verzichten zu müssen. Mit dieser Lösung bleiben also die vorsorge- und die erbrechtliche Rechtsstellung der Ehegatten bestehen. Die Ehegatten können sich auch nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung begünstigen und damit im Alter finanziell absichern, ohne das gemeinsame Leben weiterzuführen, wobei das Gericht die Vereinbarung nur noch auf offensichtliche Unangemessenheit hin überprüft. Die vollzogene Gütertrennung oder die Zuteilung gemeinsamer ehelicher Liegenschaften gelten dann für den Fall einer späteren Scheidung oder den Todesfall eines Ehegatten bereits als rechtskräftig. Im Ergebnis sind die Parteien nach der Trennung nach Art. 117 ZGB eher „geschieden" als „verheiratet".

Die Ehetrennung nach Art. 117 ZGB bringt also insbesondere für ältere Ehepaare einige Vorteile. Und weil mit der Ehetrennung nach Art. 117 ZGB der Institutsgedanke der Ehe erhalten bleibt, ergibt sich hier auch für „Scheidungsgegner“ ein Ausweg in eine einvernehmliche Trennung.

Diese Form der Trennung ist durchaus ohne anwaltliche Begleitung umsetzbar. Die zu treffenden Regelungen sind aber nicht trivial, und eine kompetente Beratung durch Dritte ist sehr zu empfehlen, damit die dem Gericht vorzulegenden Regelungen auch der richterlichen Prüfung standhalten. Eine Trennungsberatung wie trennpunkt hilft hierbei.

trennpunkt hilft Ihnen, sich auf eine Trennung/Scheidung bestmöglich vorzubereiten und legt mit Ihnen die Basis für eine sachliche und faire Auseinandersetzung.

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