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Konkubinat: Die «wilde Ehe» rechtzeitig regeln

Die «wilde Ehe» rechtzeitig regeln - damit es im Trennungsfall nicht wie im wilden Westen zugeht

Am 1. Januar 2017 trat das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Grundsätzlich bleibt es bei der Ungleichbehandlung von Ehe und Konkubinat – es sei denn, klare und dokumentierte Vereinbarungen regeln rechtzeitig, was bei fehlendem Trauschein im Trennungsfall gelten soll.

Für Ehen und eingetragene Partnerschaften helfen gesetzliche Regelungen, viele Streitfragen im Trennungsfall zu klären. Heterosexuelle Paare, die nicht heiraten und homosexuelle Paare, die sich nicht eintragen lassen wollen, fallen nicht unter diese Gesetze. Sie können und sollten sich durch einen schriftlichen Konkubinatsvertrag rechtlich absichern. Eine notarielle Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn auch erbvertragliche Regelungen enthalten sind. Professionelle Beratung bei der Erstellung des Vertrages ist hingegen immer sinnvoll.

Die Hauptveränderung des neuen Unterhaltsrechts betrifft unverheiratete Väter, die keine Kinderbetreuung übernehmen. Sie trifft im Trennungsfall eine erhebliche Mehrbelastung: Der bisherige Kindes- beziehungsweise Barunterhaltsbeitrag sollte lediglich die Fixkosten des Kindes für ­Wohnen, Essen, Krankenkasse etc. abdecken. Der neue Unterhaltsbeitrag soll zusätzlich auch die «Betreuung des Kindes durch die Eltern oder Dritte» gewährleisten, das heisst die Leistung desjenigen Elternteils abgelten, das nach der Trennung die Kinder betreut. Das ist sicher ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit, es bleiben aber viele Bereiche, in denen auch künftig einer von beiden Konkubinatspartnern im Trennungsfall erheblich benachteiligt werden kann.

Ob verheiratet oder im Konkubinat lebend: Wenn es im Trennungsfalle zu Streit kommt, geht es meist ums Geld, und am häufigsten um Unterhaltsfragen für einen Partner und/oder die gemeinsamen Kinder. In der Regel sind ungleiche Aufgabenverteilungen während der Partnerschaft die Ursache. Arbeitet etwa einer der Partner Teilzeit und sorgt für Kinder und Haushalt, schlägt sich dies spürbar in der Pensionskasse und anderen Rücklagen nieder. Sinnvoll wäre es daher, für den Verdienstausfall einen Lohn zu vereinbaren oder vertraglich festzuhalten, wie die entstehende Lücke im Trennungsfalle durch den voll verdienenden Partner auszugleichen ist.

Und so gibt es viele Bereiche, die Konkubinatspaare vertraglich rechtzeitig regeln sollten – nämlich solange sie sich noch mit Liebe und Respekt zugeneigt sind und Fairness bei der Bewertung ihrer Aufgabenverteilung walten lassen. Eine «präventive» Trennungsberatung ist dabei sinnvoll und stellt sicher, dass alle relevanten Regelungsbereiche abgedeckt und geklärt sind – oder bewusst ausgelassen werden.

Nachfolgend die wichtigsten Themen, die vertraglich zu regeln sind – immer mit dem Ziel, späteren Streit zu vermeiden und größtmögliche Klarheit bereits in guten Zeiten zu schaffen:

  • Inventar: Was gehört wem? Aufteilung des «Zugewinns» bei einer Trennung
  • Eigentumsfrage bei Immobilienbesitz sowie Klärung, wer nach einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Welche Kündigungsfristen gelten für den Ausziehenden?
  • Aufteilung der Haushaltskosten
  • Haus- und Kinderbetreuungsarbeit: Wer macht was und wie erfolgt die Entschädigung dieser Arbeiten?
  • Klärung der Obhut für gemeinsame Kinder
  • Fixierung der monatlichen Unterhaltsbeiträge, welche auch im Trennungsfall gelten.
  • Regelung von Vermögen (Auto, Mobiliar etc.), Ausgleich der Einbussen bei der AHV und Pensionskasse auf Grund von übernommener Kinderbetreuung / Hausarbeit.

Einen allgemein passenden Konkubinatsvertrag gibt es nicht. Jedes Paar hat eigene Vorstellungen, jede Konstellation individuelle Herausforderungen und Regelungsbedürfnisse. Mit einer professionellen Beratung zur richtigen Zeit stellen Sie sicher, dass Sie den für Sie und Ihren Partner richtigen Konkubinatsvertrag erstellen. 

trennpunkt berät Sie bei der Erstellung eines individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Partnerschaft zugeschnittenen Konkubinatsvertrages. Wenn Ihre Beziehung gescheitert ist, helfen wir Ihnen, eine für beide Seiten faire Trennung umzusetzen.

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