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Immobilien und Trennung

Der Versuch einvernehmlicher Trennung scheitert oft an der Frage, wie mit gemeinsamem Wohneigentum verfahren werden soll. Dabei gibt es sinnvolle und verträgliche Lösungen. Man muss sie nur kennen und umsetzen wollen.

Der Kauf oder Bau einer gemeinsamen Immobilie gehört zu den grossen Wegmarken bei der Gründung einer Familie. Nicht nur wegen des hohen finanziellen Einsatzes, auch weil es hier um eine Art Nestbau geht, spielen dabei Emotionen eine wichtige Rolle. Das Herz hängt an dem Geschaffenen, viele liebgewonnene Gewohnheiten und sicher auch praktische Lebenserleichterungen wie kurze Wege zur Arbeit oder zur Schule der Kinder sind zu berücksichtigen. Und der Gedanke, verkaufen zu müssen, ist oft so abschreckend, dass der eigentlich richtige Trennungsstrich nicht gezogen wird. Was ist also zu tun, wenn dieser Schritt unausweichlich ist?

Oft wird es hinsichtlich des gemeinsamen Immobilieneigentums dann kompliziert, denn es geht auch um Fragen des Familien-, Steuer-, Immobilien- und Erbrechts. Fachkundige Beratung ist wichtig, ohne Anwalt kann es dennoch gelingen. Hilfreich ist oft eine Trennungsberatung, die auch das Gebot der Fairness im Auge behält.

trennpunkt sucht hier stets nach Wegen, die für beide Parteien gewinnbringend sind. Es geht eben nicht um Sieg und Niederlage, sondern um einen ausgewogenen und fairen Lösungsweg. Diesen zu finden gelingt meist dann, wenn alle Beteiligten guten Willens sind und auch unkonventionelle Lösungen zulassen. Querdenkern hilft hier weiter.

Wir haben in unseren einvernehmlichen Scheidungskonventionen schon die ganze Bandbreite des Spektrums möglicher Wege abgebildet und wissen, was wann funktionieren kann. Oft räumt der eine Partner dem anderen ein befristetes alleiniges Nutzungsrecht an der Immobilie ein, mitunter in Verbindung mit einem fixierten Termin, ab dem der Verkauf angestrebt wird. Das schafft Luft und vermeidet Zeitdruck, der sich auch nachteilig auf den zu erzielenden Verkaufserlös auswirken kann. Auch Mietzahlungen als Ausgleich für gebundenes Kapital sind denkbar – übrigens auch für den Fall, dass neue Lebenspartner in die gemeinsame Liegenschaft einziehen.

Bei der Zuteilung des Mehrwerts einer Liegenschaft gehen viele Betroffene von veralteten oder einseitigen Annahmen aus. Hälftiges Miteigentum bedeutet nicht, dass der Mehrwert auch hälftig geteilt werden muss. Auch wenn die Immobilie nur einem Ehepartner gehört, können für die andere Seite Ansprüche entstanden sein. Die Frage, wer wieviel zum während der Ehe entstandenen Vermögen beigetragen hat, ist oft emotional aufgeladen, hat doch häufig einer der Partner zugunsten der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Ein verantwortungsvoller Trennungsberater versucht, auch hier dem Fairplay Platz zu schaffen: Hohe Einkommen sind in aller Regel mit hohem Einsatz, Zeitaufwand und psychischer sowie physischer Belastung verbunden. Der Besserverdiener/die Besserverdienerin hat also auch entsprechende Opfer und Verzicht eingebracht. Das bei einer Trennung zu berücksichtigen fällt zwar nicht leicht. Fair ist es aber in vielen Fällen doch.

Eine kompetente Trennungsberatung wird immer versuchen, auch hinsichtlich des Immobilieneigentums eine für beide Seiten tragfähige und sinnvolle Lösung zu finden. Oft ist dies der Knackpunkt, der die Sicht auf eine generelle und einvernehmliche Regelung öffnet.

trennpunkt berät Sie bei einer Trennung oder Scheidung auch dahingehend, wie Sie sinnvoll mit einer gemeinsamen Immobilie verfahren sollten und hilft Ihnen, strittige und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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