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Alternierende Obhut: Gut für Eltern und Kinder

Seit Anfang 2017 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Viele Väter zeigen sich von der Umsetzung enttäuscht. Im Streitfall wird oft der Mutter der grössere Anteil der Kinderbetreuung und dem Vater der grössere Anteil der Erwerbsarbeit zugeteilt. So betrachtet, wird die Möglichkeit der alternierenden Obhut noch viel zu selten angewendet.

Das Modell der alternierenden Obhut sieht vor, dass das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Im Idealfall regeln Paare von Anfang an ihren gemeinsamen Alltag so, dass sie Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit gleichgewichtig untereinander aufteilen. Das hat ganz unabhängig vom Trennungsrisiko viele Vorteile, nicht zuletzt bleiben beide Partner „arbeitsmarktfähig“ für die Zeit nach den Kindern, und beide erwirtschaften in der Regel Pensionskassen- und AHV-Rücklagen – letzteres wiegt zumindest zum Teil die Fremdbetreuungskosten auf. Kommt es zu einer Trennung, werden - auch im Sinne der Gleichberechtigung - die Kinderbetreuung ebenso wie das Geldverdienen gerechter auf beide Parteien verteilt. Finanziell entstehen so weniger Abhängigkeiten und Ungleichheiten.

Die alternierende Betreuung ist allerdings in der Regel aufwändiger und daher nicht immer realistisch. Viele Angebote der Kinderbetreuung sind hinsichtlich der Kosten und der Öffnungszeiten noch unbefriedigend. Schwierig wird es meist auch dann, wenn die Paare während ihrer gemeinsamen Zeit eine traditionelle Rollenteilung wählen und die Weichen dann nach der Trennung komplett anders stellen wollen. Dazu kommen praktische Grenzen: So müssen die Eltern nahe beieinander wohnen, damit das Kind zwischen zwei Wohnungen pendeln kann, was sich auch bei gutem Willen nicht automatisch darstellen lässt. Im Unfrieden kann man diesem Modell mit der Wohnsitzwahl schnell einen Riegel vorschieben.

Übrigens: Das Schweizer Bundesgericht hat in einer Entscheidung (April 2018) deutlich herausgestellt, dass die alternierende Obhut nach sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen Kinder deutlich weniger als angenommen in Loyalitätskonflikte treibt. Mehr gemeinsame Zeit mit beiden Eltern in der alternierenden Betreuung führe vielmehr zu einer engeren emotionalen Eltern-Kind-Beziehung. Eine bessere bzw. engere Beziehung des Kindes zum Vater gehe jedenfalls nicht zulasten der Beziehung zur Mutter. Und noch eine interessante Aussage dazu: Da das Armutsrisiko Alleinerziehender besonders hoch sei, wirke sich die alternierende Obhut durch eine Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Familie nicht zuletzt auch zugunsten des Kindes aus.

Am Ende bleibt der Grundsatz gültig: Wer in guten Zeiten auch über die Risiken und Folgen einer Trennung nachdenkt und vorsorgt, handelt nicht unromantisch, sondern verantwortungsvoll. Und dazu gehört, auch über die Lastenverteilung und die eigene Arbeitsmarktfähigkeit im Trennungsfall zu sprechen.

trennpunkt zeigt Ihnen bei der Erstellung einer Scheidungskonvention auch auf, wie Sie nach der Trennung die Kindesbetreuung sinnvoll im Sinne der Kinder regeln können.

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