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Trennung im Alter - Für einen Neuanfang ist es nie zu spät

Sich im Alter zu trennen, ist für viele undenkbar. Aber warum sollte man/frau etwas „aushalten“, was einem glücklichen zweiten Frühling im Wege steht? Sowohl materiell als auch moralisch gibt es Lösungen.

Für den Vatikan dauert eine Ehe bis zum Tod, die evangelisch-reformierte Seite sieht das Thema eher als ein «weltlich Ding». Klar ist: Viele Menschen kommen mit ihrem Glauben oder ihrem Gewissen in Konflikt, wenn eine Trennung eigentlich unausweichlich ist, haben sie doch versprochen zusammenzubleiben «bis dass der Tod» sie scheide.

Eine Scheidung kann für beide Partner eine Erlösung bedeuten und zugleich auch die Chance bieten, den weiteren Lebensweg neu nach eigenem Gusto zu gestalten. Heute und zumindest in Europa ist die Ehe kein unkündbarer Vertrag, sondern eine Institution der Liebe oder, anders gesagt, ein intimes Bindungsprojekt. Wenn das nicht mehr funktioniert, bedeutet zusammenzubleiben Zermürbung, Zerrüttung und oft höchste Belastung.

Menschen an ihrem Lebensende bereuen ganz oft die Verschwendung von Lebenszeit, und frustrierende, Energie raubende Beziehungen landen fast immer in der Schublade «Verschwendete Zeit». Wir raten zwar zu versuchen, vieles der gemeinsamen Zeit positiv zu sehen – schliesslich hing der Himmel über fast allen Paaren einmal voller Geigen. Aber auch, nach der Trennung den Blick nach vorne zu richten – und zwar ganz unabhängig vom Alter. Natürlich gibt es im Rentenalter andere Bedenken als mit 30, aber Lösungen gerade für die materiellen Dinge finden sich fast immer. So kann statt einer formalen Scheidung die Ehetrennung nach Art. 117 ZGB eine Option sein, um für beide Parteien allfällige Einbussen einer Splittung der Pensionskasse im Alter nicht hinnehmen zu müssen, keine erb- und vorsorgerechtliche Ansprüche zu verlieren und trotzdem befreit neue Wege zu gehen.

Mit dieser Lösung bleibt die vorsorge- und die erbrechtliche Rechtsstellung der Ehegatten bestehen. Die Ehegatten können sich auch nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung begünstigen und damit im Alter finanziell absichern, ohne das gemeinsame Leben weiterzuführen, wobei das Gericht die Vereinbarung nur noch auf offensichtliche Unangemessenheit hin überprüft. Die vollzogene Gütertrennung oder die Zuteilung gemeinsamer ehelicher Liegenschaften gelten dann für den Fall einer späteren Scheidung oder den Todesfall eines Ehegatten bereits als rechtskräftig. Im Ergebnis sind die Parteien nach der Trennung nach Art. 117 ZGB eher „geschieden" als „verheiratet". Doch weil der Institutsgedanke der Ehe erhalten bleibt, ergibt sich hier auch für „Scheidungsgegner“ ein Ausweg in eine sinnvolle und einvernehmliche Trennung.

Diese Form der Trennung ist durchaus ohne anwaltliche Begleitung umsetzbar. Die zu treffenden Regelungen sind aber nicht trivial, und eine kompetente Beratung durch Dritte ist sehr zu empfehlen. Eine Trennungsberatung wie trennpunkt hilft hierbei.

Nebenbei: Viele gescheiterte Ehepaare erkennen im Rahmen vom Scheidungsprojekt auch, dass es im Zusammenhang mit der Heirat ein klarer Ehevertrag sinnvoll gewesen wäre. Denn  oft wird erst im Laufe der Ehe erkannt, dass die gegenseitigen Vorstellungen vom Eheprojekt sehr weit auseinander liegen - etwa hinsichtlich einer Budgetplanung mit der Zielsumme des Alterskapitals, das gemeinsam bis 65 erwirtschaftet werden soll, damit beide unabhängig und sorglos leben können. Und natürlich die dazu erforderlichen Massnahmen beider Beteiligter…

trennpunkt hilft Ihnen, sich auf eine Trennung/Scheidung bestmöglich vorzubereiten und legt mit Ihnen die Basis für eine sachliche und faire Auseinandersetzung.

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