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Neue Rechtsprechung: Mehr Gleichberechtigung auch im Familienrecht

Es mag einem gefallen oder nicht: Die Schweizer Rechtsprechung hat eine Kehrtwende vollzogen. Ein Urteil des Bundesgerichts zur Unterhaltspflicht nach einer Scheidung erhitzt aktuell die Gemüter. Doch so dramatisch, wie die öffentliche Diskussion es zuweilen erscheinen lässt – „jetzt geht es den Frauen an den Kragen“ – ist es nicht. Es setzt sich einfach mehr Gleichberechtigung durch.

In dieser Auseinandersetzung zeigt sich einmal mehr, wie verkrustet unsere Rollenbilder noch immer sind. Dabei sollte es doch längst „common sense“ sein, dass in Zeiten der Gleichberechtigung beide Partner unabhängig vom Geschlecht gleiche Pflichten und Rechte haben. Worum es tatsächlich geht, ist der Ablauf einer Garantie. Denn es wird künftig bei einer Scheidung genau geprüft, welche Berufsaussichten der Partner hat, der sich vorher mehrheitlich um die Familienarbeit kümmerte – egal ob das Frau oder Mann war. Die bisher geltende Garantie auf Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards nach 10 „Haushaltsjahren“ entfällt.

Die Richter betonen, dass jeder Fall für sich beurteilt werden muss: Wo Unterhalt unumgänglich ist, muss dieser gezahlt werden. Und wo sich jemand zu Lasten des Expartners/der Expartnerin weigert zu arbeiten, nur um dem anderen Schaden zuzufügen, muss das Gericht auch einschreiten. Aber künftig gilt definitiv, dass sich beide Seiten zu Beginn der Ehe oder spätestens bei Familiengründung in die Augen sehen und entscheiden müssen, wer in welcher Form zu Hause bleibt. Und, damit zwingend und eng verbunden, wie der- oder diejenige trotzdem arbeitsmarktfähig bleibt. Denn sonst läuft eine Partei das Risiko, bei einer späteren Scheidung einen unbefriedigenden Job unter ihren Qualifikationen annehmen zu müssen.

Es gilt also im Sinn der Gleichberechtigung, das Familienleben gemeinsam zu planen. Arbeit, Kinderbetreuung und Haushalt müssen sinnvoll und fair aufgeteilt werden. Teilzeit, Auszeiten, Weiterbildung und vor allem Altersvorsorge müssen abgestimmt und gemeinsam fixiert werden. Sich dauerhaft aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, ist künftig keine sinnvolle Option mehr. Und zwar nicht wegen der neuen Rechtsprechung. Sondern weil man auch in einer Beziehung oder Ehe immer auch an sich selbst denken sollte. Familie kann großartig und erfüllend sein. Aber auch beruflicher Erfolg ist ein Beitrag zur Selbstverwirklichung und Zufriedenheit. Und eben kein Männerprivileg.

Provokativ gesagt: So geht Gleichberechtigung!

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