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Neue Rechtsprechung: Das Ende der Ehe als Lebensversicherung

Wir bei trennpunkt weisen in unserer Beratung stets auf die Bedeutung beiderseitiger Unabhängigkeit in der Ehe hin. Gleichberechtigung macht keinen Halt am Traualtar. Ein Bundesgerichtsurteil bestätigt unsere Auffassung – und wird die Emanzipation vorantreiben.

Frauen wie Männer müssen in einer Beziehung oder Ehe selbstständig und arbeitsmarktfähig bleiben. „Dem Ehepartner den Rücken freihalten“ ist kein sinnvolles Konzept für eine Partnerschaft. Es zementiert ein überkommenes Rollenverständnis. Lange galt es als erstrebenswert, nicht arbeiten zu müssen, wenn der Mann (für Frau galt das nur ganz selten) dies ermöglichte.  Doch diejenigen, die so handeln, bleiben stehen, die Zeit entwickelt sich an ihnen vorbei, sie werden abhängig und unselbstständig – intellektuell und finanziell. Das war schon immer gefährlich vor allem für den Trennungsfall. Doch jetzt bestätigen mehrere höchstrichterliche Urteile, wie wichtig es ist, beruflich attraktiv zu bleiben.

Zunächst kippte das Bundesgericht die sogenannte «45er-Regel», nach der einem während der Ehe nicht berufstätigen, bei der Scheidung mindestens 45 Jahre alten Ehepartner der berufliche Wiedereinstieg nicht mehr zugemutet werden konnte. Das betraf ganz überwiegend Frauen, die zugunsten der Kinderbetreuung die Arbeit aufgegeben hatten. Auch die den Lebensstandard sichernden Ansprüche aus einer «lebensprägenden Ehe» (mindestens 10 Jahre Dauer oder gemeinsame Kinder) gelten so nicht mehr.

Mit diesen Entscheidungen wird eine unangemessene Einheitsbehandlung beendet. Die Urteile sind auch eine längst überfällige Reaktion auf die veränderten Familien- und Erwerbsmodelle. Sie zwingen beide Beziehungspartner, sich nicht zurückzulehnen, eigenverantwortlich zu bleiben und mitzugestalten, um im Falle eines Falles auch wieder allein für sich bestmöglich sorgen zu können. Die Ehe oder eingetragene Partnerschaft als einseitig Altersversorgungsmodell ist passé, und das ist gut für beide Seiten. Denn nach wie vor ist zu beobachten, wie viele Menschen beim Thema Altersvorsorge den Kopf in den Sand stecken oder das Problem auf die lange Bank schieben. Bis es zu spät ist.

Ein guter Ehevertrag regelt die wichtigen Dinge und zwingt beide Partner, auch unbequeme Themen wie Altersvorsorge und Arbeitsmarktfähigkeit im Auge zu behalten. Wir bei trennpunkt kennen aus unserer langjährigen betriebswirtschaftlichen Arbeit in den Geschäftsfeldern HR-Beratung und Führung die relevanten Stellhebel, die beide Seiten einer Partnerschaft berücksichtigen sollten – wir beraten gerne auch zu diesen Fragen.

Wir fühlen uns in unserer Beratungsstrategie bestätigt: Wirtschaftlich betrachtet ist eine Ehe ein – intimes - Bindungsprojekt. Wie bei Business-Projekten auch ist es zu Beginn trotz aller Romantik des Augenblicks mehr als sinnvoll,  sich als gleichberechtigte Partner auch über das Scheitern Gedanken zu machen. Die Entwicklung einer Exit-Strategie ist ungleich schwieriger, wenn die Krise bereits da ist. Wir werden mehr denn je aus weitsichtiger Überzeugung unsere Mandanten auffordern, ihre ganz persönliche Eigenständigkeit frühzeitig sicherzustellen und zu bewahren.

trennpunkt berät Sie kompetent und zuverlässig bei der Erstellung fairer Eheverträge oder einvernehmlicher Trennungs- oder Scheidungskonvention.

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