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Alternierende Obhut: Zeit zu handeln!

Geschlechterbenachteiligung ist anachronistisch, es gibt keine Alternative zur Gleichberechtigung.
Tatsächlich hat sich schon viel getan, auch im Unterhaltsrecht. Hier allerdings mehr auf dem Papier
als in der Rechtsprechung. Das muss sich ändern!

Seit Anfang 2017 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Es wollte Anreize dafür schaffen, dass sich
getrennte Eltern die Kinderbetreuung teilen und dadurch beide den Freiraum erhalten, selbst für
ihren Unterhalt zu sorgen. Auch das Bundesgericht sprach sich jüngst in zwei Urteilen klar für dieses
Modell der alternierenden Obhut aus. Es muss gewährt werden, es sei denn, zwingende und
plausible Gründe sprechen dagegen.

Die Realität sieht anders aus. Einer aktuellen Studie zufolge haben 13.000 Kinder (10 % aller
Trennungskinder) keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil – in 90 % der Fälle zum Vater. Im Streitfall
wird weiterhin oft der Mutter der grössere Anteil der Kinderbetreuung und dem Vater der grössere
Anteil der Erwerbsarbeit zugeteilt. Offenkundig interpretieren die Gerichte die Rechtsprechung des
Bundesgerichts nach den in den letzten 40 Jahren für richtig befundenen und gesellschaftlich
gelebten Strukturen.

Das ruft jetzt auch die Politik auf den Plan: SP und FDP wollen eine offene Diskussion und fordern als
Basis dafür genauere Zahlen, denn die fehlen bisher. Im Zweifel müsse die alternierende Obhut
gesetzlich festgeschrieben werden, um auch im Sinne der Altersvorsorge gesellschaftliche
Veränderungen zu erreichen. Offenbar vergessen viele, dass es eben nicht reicht, sich am Ende des
Berufslebens um die Altersvorsorge zu kümmern: Wenn der Winter kommt, ist es zu spät, um
Vorräte anzulegen. Die alternierende Obhut ermöglicht, wie auch das Schweizer Bundesgericht
klargestellt hat, beiden Elternteilen zu arbeiten, vorzusorgen und der Altersarmut vorzubeugen.
In der Praxis der Trennungsberatung werden die Probleme täglich sichtbar: Nicht selten müssen
Väter um eine zeitgemässe Rollenverteilung kämpfen, Vollzeit arbeiten und dazu die Kinder 50%
betreuen. Angestrebte Modelle, in denen beide Seiten nach einer Trennung gleich viel arbeiten und
die Kinder hälftig betreuen, erfahren oft Widerstand oder werden nach veralteten Denkmustern
juristisch erfolgreich bekämpft. Das ist nicht die Gleichberechtigung, die wir bei trennpunkt meinen,
wenn wir von fairer Trennung oder Scheidung sprechen. Unser Ansatz ist die Diskussion und
Einigung, bevor Dritte über die Betreuungsfragen entscheiden.

Im Idealfall regeln Paare übrigens von Anfang an ihren gemeinsamen Alltag so, dass sie
Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit gleichgewichtig untereinander aufteilen. Das hat ganz
unabhängig vom Trennungsrisiko viele Vorteile, nicht zuletzt bleiben beide Partner
„arbeitsmarktfähig“ für die Zeit nach den Kindern, und beide erwirtschaften in der Regel
Pensionskassen- und AHV-Rücklagen für die Sicherheit im Alter – letzteres wiegt zumindest zum Teil
die Fremdbetreuungskosten auf. Kommt es zu einer Trennung, werden - auch im Sinne der
Gleichberechtigung - die Kinderbetreuung ebenso wie das Geldverdienen gerechter auf beide
Parteien verteilt. So entstehen weniger finanzielle Abhängigkeiten und zu klärende Ungleichheiten.
Und wir sind davon überzeugt: Auch ohne Trennung, in einer funktionierenden Beziehung, führt
diese Rollenverteilung langfristig zu mehr Zufriedenheit auf beiden Seiten.

Wie so oft gilt auch hier: Gleichberechtigung ist keine Einbahnstrasse, sie gilt für Frauen wie Männer,
für Mütter wie Väter. Es ist Zeit zu handeln. Gut, wenn die Politik das auch so sieht.
trennpunkt zeigt Ihnen bei der Erstellung einer Scheidungskonvention auch auf, wie Sie nach der
Trennung die Kindesbetreuung sinnvoll im Sinne der Kinder regeln können. www.trennpunkt.ch

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