- Trennungsberatung
- Scheidungsberatung
- Arbeitsrechtberatung
- Neue Wege gehen
Konditionen
Sowohl in der beratenden Tätigkeit als auch im Falle Ihrer Vertretung nach aussen unterstehen wir der absoluten Schweigepflicht sowie der beruflichen Sorgfaltspflicht.
Honoraransätze
Im Mandatsauftragsverhältnis arbeiten die Berater von trennpunkt zu einem Stundenansatz von CHF 180.00. Barauslagen (Fotokopien, Porti, Telefon- und Faxkosten, Fahrspesen) werden separat verrechnet.
Zahlungskonditionen
In der Regel arbeiten wir mit Kostenvorschüssen. Dies nicht aus Misstrauen gegenüber unseren Klienten, sondern weil Honorarforderungen von Rechtsberatern aufgrund der Schweigepflicht nur unter erschwerten Bedingungen einklagbar sind.
Wir stellen unsere Aufwendungen monatlich detailliert in Rechnung - Zahlungsfrist 30 Tage. Den Kostenvorschuss rechnen wir bei Mandatsabschluss ab. Ein allfälliger Überschuss wird selbstverständlich zurückerstattet.
Absage einer Beratungssitzung
Eventuelle Verhinderungen sind spätestens 2 Tage vor dem Termin bekanntzugeben, andernfalls müssen wir Ihnen diese ungenutzte Zeit mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 180.00 in Rechnung stellen.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden.
Termine sind nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich.
Nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich von uns auf Ihren individuellen Fall Beraten.